Parteien/Finanzen: Wer zahlt die Klagen?
am 26. Januar 2012 um 16:02 Uhr
Der SPD-Fraktionsvorstand berät zur Stunde über die Rückzahlung der Anwaltskosten für die Kläger gegen eine Wahlwiederholung. Die 120.000 Euro Prozess- und Anwaltskosten würden wahrscheinlich von den insgesamt zehn SPD-Klägern gegen eine Wiederholung der Ratswahl übernommen, sagte Unterbezirkschef Franz-Josef Drabig.
Die SPD hatte das Geld aus der Fraktionskasse vorgestreckt. Das halten aber sowohl das Oberverwaltungsgericht Münster als auch die Bezirksregierung Arnsberg für nicht rechtens und haben die Rückzahlung durch die Kläger gefordert.
Gegen diese Rechtsauffassung werde man sich nicht wehren, so der SPD-Unterbezirksvorsitzende Franz-Josef Drabig. Allerdings könne es vier bis sechs Wochen dauern, bis das Geld zusammenkomme. Zum Beispiel über Kredite und einen Spendenaufruf in der Partei.
Auch über eine Schadenersatzforderung an Alt-OB Langemeyer müsse man nachdenken, so Drabig. Schließlich sei sein Verhalten vor- und nach der Kommunalwahl 2009 ursächlich für den Schaden.
Gegen diese Rechtsauffassung werde man sich nicht wehren, so der SPD-Unterbezirksvorsitzende Franz-Josef Drabig. Allerdings könne es vier bis sechs Wochen dauern, bis das Geld zusammenkomme. Zum Beispiel über Kredite und einen Spendenaufruf in der Partei.
Auch über eine Schadenersatzforderung an Alt-OB Langemeyer müsse man nachdenken, so Drabig. Schließlich sei sein Verhalten vor- und nach der Kommunalwahl 2009 ursächlich für den Schaden.









