Wiederholungswahl : Kläger wollen Kosten zurückzahlen
am 27. Januar 2012 um 08:06 Uhr
Die Kläger gegen eine Wiederholung der Ratswahlen aus den Reihen der SPD werden die Prozess- und Anwaltskosten komplett an die Fraktionskasse zurückzahlen. Das hat der SPD-Unterbezirksvorsitzende Franz-Josef Drabig auf Nachfrage von Radio 91.2 bestätigt.

SPD-Unterbezirkschef Franz-Josef Drabig
Zehn Ratsmitglieder hatten gegen eine Wiederholung der Wahlen geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verloren. Sie müssen deshalb für die 120.000 Euro Kosten aufkommen. Die SPD-Fraktion hatte diese Summe zunächst aus der Fraktionskasse und somit städtischen Mitteln vorgestreckt. Das verstößt aber nach Auffassung der Gerichte und der Bezirksregierung Arnsberg gegen geltendes Recht.
Von dort, wie auch aus dem Innenministerium gibt es aber auch die Anregung, die Verursacher des Debakels zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb könne man selbstverständlich auch über eine Rückforderung in Richtung Ex-OB Gerhard Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane Uthemann nachdenken. Zunächst aber soll das Geld über Spenden aus der SPD und gegebenenfalls über Kredite aufgebracht werden, sagt Drabig.
Von dort, wie auch aus dem Innenministerium gibt es aber auch die Anregung, die Verursacher des Debakels zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb könne man selbstverständlich auch über eine Rückforderung in Richtung Ex-OB Gerhard Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane Uthemann nachdenken. Zunächst aber soll das Geld über Spenden aus der SPD und gegebenenfalls über Kredite aufgebracht werden, sagt Drabig.







