"Hamster-Affäre" : Beschwerde zurückgewiesen
am 27. Januar 2012 um 14:46 Uhr
Die Bezirksregierung hat die Beschwerde der Eltern gegen eine Lehrerin der Johann-Gutenberg-Realschule zurückgewiesen. Der dienstrechtliche Vorgang sei abgeschlossen, heißt es in der Erklärung der Bezirksregierung.

Ein zehnjährige Mädchen brachte ihren Hamster "Attila" in einem Laufball zur Schule.
Eine Lehrerin soll eine zehnjährige Schülerin vorzeitig aus dem Unterricht entlassen haben, weil das Kind gegen ihren Rat einen Hamster mitgebracht hatte. Das Kind soll den Hamster in einem sogenannten "Raceball" mit zur Schule gebracht haben. Das Tier soll gequält worden sein.
Eltern und Verwandte hatten der Lehrerin eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen und bei der Bezirksregierung Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. In pädagogischer Hinsicht sei der Vorfall nicht ideal gelaufen, sagte Regierungspräsident Gerd Bollermann.
Jetzt sollen im Gespräch mit der Lehrerin, der Schulleitung und der Bezirksregierung ideale Verhaltensweisen für ähnliche Vorfälle erarbeitet werden, dabei soll auch der Aspekt des Tierschutzes angesprochen werden.
Eltern und Verwandte hatten der Lehrerin eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen und bei der Bezirksregierung Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. In pädagogischer Hinsicht sei der Vorfall nicht ideal gelaufen, sagte Regierungspräsident Gerd Bollermann.
Jetzt sollen im Gespräch mit der Lehrerin, der Schulleitung und der Bezirksregierung ideale Verhaltensweisen für ähnliche Vorfälle erarbeitet werden, dabei soll auch der Aspekt des Tierschutzes angesprochen werden.







