FAQs: Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.03.2023 14:39
Hier findet ihr die FAQs für die Sonderaktion Aktion Lichtblicke – Das große DANKE!
Wer darf sich an der Aktion beteiligen?
Angesprochen sind (karitative) Verbände, Vereine, soziale Einrichtungen, KiTas, Jugendtreffs, Elterninitiativen oder Nachbarschaftshilfen mit Sitz in NRW, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die sich für die oben genannten Zielgruppen einsetzen und soziale Projekte umsetzen wollen, die sich an (benachteiligte) Kinder und Jugendliche wenden. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Aktion Lichtblicke e. V. behält sich vor, die Altersangaben der Teilnehmer zu überprüfen. Da es sich bei der Aktion Lichtblicke e. V. um eine Spendenaktion für Kinder und Jugendliche aus NRW handelt, können wir leider keine Anträge aus anderen Bundesländern annehmen.
Wofür dürfen die bewilligten Geldmittel verwendet werden?
Bei der Sonderaktion Das große Danke! müssen die bewilligten Geldmittel zwingend (benachteiligten) Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Beispiele sind Verwendungszwecke wie Schaffung oder Sanierung von (maroden) Sportstätten, Ausstattung von (Sport-)Vereinen mit Materialien, Trikots oder Sportgeräten, Hilfsangebote und Freizeitaktivitäten zur besseren Integration von jungen Geflüchteten oder Kindern, die von der NRW-Flutkatastrophe 2021 betroffen waren, Ausstattung oder Erlebnisangebote für Jugendtreffs, Projekte, die den Kita- und Schulalltag verbessern, bei denen es aber keine staatliche oder kommunale Förderung gibt oder die angebotenen finanziellen Mittel nicht ausreichen etc.
Welche Verwendungsnachweise muss ich erbringen, wenn mir Geldmittel bewilligt wurden?
Nach der Verausgabung der bewilligten Mittel ist ein Nachweis in Form einer Rechnung oder Quittung zu erbringen, der per E-Mail an das Lichtblicke-Büro unter danke@lichtblicke.de gesendet werden muss.
Wer informiert mich im Falle einer Förderung?
Im Falle einer Bewilligung wird euer Lokalradio die im Bewerbungsformular angegebene Kontaktperson informieren.
Bis wann kann ich spätestens meine Aktion / mein Konzept einreichen?
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 24. November 2023, 23.59 Uhr bei eurem Lokalradio vorliegen.
Wie erhalte ich die bewilligten Geldmittel, wenn mein Projekt ausgewählt wird?
Im Falle eines positiven Bescheids wird euer Lokalradio die entsprechende Bankverbindung erfragen und diese an das Lichtblicke-Büro übermitteln. Die vereinbarte Summe wird danach auf das angegebene Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Bis wann müssen die bewilligten Geldmittel verausgabt werden?
Die Mittelverwendung muss bis zum 31.12.2024 erfolgt sein und mit einer Beschreibung, wofür die Mittel eingesetzt wurden, sowie Belegen/Quittungen nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis ist vom Mittelempfänger direkt an das Lichtblicke-Büro in Oberhausen zu senden (danke@lichtblicke.de). Sollten die Mittel nicht in oben genannten Zeitraum verausgabt werden können, so sind eine Info und Begründung der Zeitverzögerung ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Erster Ansprechpartner ist euer Lokalradio. Hinweis: Ein Teilnahme an der Aktion ist nur über das Online-Formular möglich.