
23 BVB-Missbrauchsverfahren eingestellt: Sechs noch offen
Die Staatsanwaltschaft Hagen hat die meisten der 29 Verfahren gegen einen ehemaligen BVB-Mitarbeiter eingestellt. Nur sechs Fälle sind noch offen.
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Nur sechs von 29 Verfahren sind noch offen
Im Missbrauchsfall um einen ehemaligen Mitarbeiter von Borussia Dortmund sind die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Von den 29 Verfahren, die gegen den Mann geführt wurden, sind nur noch sechs offen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hagen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. In 23 Fällen wurden die Ermittlungen beendet, weil die dem Mann zur Last gelegten Handlungen zum jeweiligen Tatzeitpunkt nach der damaligen Rechtslage noch nicht strafbar waren oder inzwischen verjährt sind. Bei den sechs verbliebenen Verfahren muss nach Angaben der Behörde noch geprüft werden, ob Verjährung eingetreten ist. Mit dem Abschluss dieser Verfahren sei erst im kommenden Jahr (2027) zu rechnen, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Vorwürfe reichen von den 1980er Jahren bis 2017
Laut Staatsanwaltschaft sollen die mutmaßlichen Taten in den 1980er Jahren begonnen und bis ins Jahr 2017 gereicht haben. Betroffen waren zum Tatzeitpunkt Kinder, Jugendliche und Männer im Alter zwischen zwölf und 24 Jahren. Der Beschuldigte soll sich jungen Fußballspielern genähert haben, die zum Teil noch minderjährig waren. Öffentlich bekannt wurden die Vorwürfe im Herbst 2025.
Durchsuchung brachte keine strafrechtlich relevanten Inhalte
Ende 2025 durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Privatwohnung des mittlerweile 88 Jahre alten Beschuldigten und stellte technische Geräte sowie Datenträger sicher. Strafrechtlich relevante Inhalte seien dabei nicht gefunden worden, sagte Staatsanwalt Tobias Schülke der Deutschen Presse-Agentur. Die sichergestellten Geräte und Speichermedien hatten die Ermittler zuvor ausgewertet.
Der BVB beendete 2023 das Beschäftigungsverhältnis
Der Fußball-Bundesligist hatte sich im Oktober 2025 in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert. Demnach wurde der Verein 2010 über einen Näherungsversuch des Mitarbeiters an einem damals volljährigen Nachwuchsspieler in den 1990er Jahren informiert. Der Verdacht habe sich nicht erhärten lassen, weil der Beschuldigte ihn bestritt und keine Anzeige erfolgte. 2023 sei ein weiterer Vorwurf bekannt geworden, woraufhin Borussia Dortmund das Beschäftigungsverhältnis sofort beendete.