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Schüler gelten in den Ferien nicht automatisch als getestet
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In der Schulzeit reicht bei Kindern und Jugendlichen sowie Berufsschülern normalerweise der Schülerausweis als Nachweis, weil in den Schulen regelmäßig getestet wird, teilen die Dortmunder Stadtwerke mit.
Nach der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes müssen aber nun auch diese Personengruppen einen 3G-Nachweis erbringen, wenn sie in den Ferien mit Bussen und Bahnen fahren wollen. Ausgenommen von der Vorzeigepflicht sind Kinder unter sechs Jahren. Die DSW21 weisen darauf hin, dass sie die Vorgaben des Gesetzes durch Kontrollen umsetzen werden.
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Corona-Regeln bei der DSW21
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