500.000 Euro Schmerzensgeld nach schwerem Kunstfehler

Vier Jahre nach einem folgenschweren Kunstfehler im Knappschaftskrankenhaus erhalten die Eltern eines schwerbehinderten Mädchens 500.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das hat das Landgericht entschieden. Das Kind war bei der Geburt zu lange mit Sauerstoff unterversorgt worden und ist seitdem schwerbehindert.

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Versicherung muss auch für Folgekosten aufkommen

Das Gericht hat festgestellt, dass sowohl die beiden Beleghebammen als auch eine Assistenzärztin des Knappschaftskrankenhauses schwere Fehler gemacht haben. Während der rund 18 Stunden dauernden Geburt seien viel zu selten die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit aufgezeichnet worden. Wäre dies regelmäßig erfolgt, wie vorgeschrieben, hätte eine eintretende Sauerstoffunterversorgung frühzeitig erkannt werden können. Neben der Einmalzahlung von 500.000 Euro müssen die Versicherungen auch für alle zukünftig auftretenden Folgekosten aufkommen.

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