Angeklagter stellt Befangenheitsantrag

Im Prozess um den Mord an Nicole-Denise Schalla legt sich der Angeklagte weiter mit den Richtern an. Weil er sie für voreingenommen und parteiisch hält, hat Ralf H. gegen alle Mitglieder der Kammer einen Befangenheitsantrag gestellt. Jetzt müssen andere Richter am Landgericht prüfen, ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist.


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Der aktuelle Streit entzündete sich an einer Blutprobe, die die Richter von dem Angeklagten nehmen lassen möchten. An der Leiche der im Herbst 1993 ermordeten Schülerin war nämlich ein fremdes blondes Haar gesichert worden. Das ließ sich zwar nicht mehr auf DNA untersuchen. Dafür konnte jedoch die Blutgruppe bestimmt werden: B. Die Frage ist nun, ob auch Ralf H. Blutgruppe B hat. Der 53-Jährige will aber freiwillig keine Probe abgeben. Er sagt, da das Haar blond ist, könne es ohnehin nicht von ihm stammen. Wann über den Befangenheitsantrag entschieden wird, ist noch unklar.

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