Arbeitszeiterfassung: DGB begrüßt EuGH-Urteil
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.05.2019 06:51
Das Urteil zu einer detaillierten Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßt. Der Europäische Gerichtshof hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass in Zukunft alle Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen.
Die genaue Umsetzung dieses Urteils liegt in den Händen der jeweiligen Staaten. Knapp die Hälfte der Unternehmen in Dortmund hätten bereits eine Arbeitszeiterfassung, sagte die Geschäftsführerin des DGB Dortmund-Hellweg, Jutta Reiter, im Gespräch mit Radio 91.2. Darüber hinaus hielten etwa 30 Prozent der Arbeitnehmer ihre Zeiten selbst fest. Und für die verbleibenden Beschäftigten sei die gesetzliche Reglung unbedingt nötig, so Reiter.