Ausbildungsabbruch ist rechtens

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Entlassung eines Dortmunder Polizisten wegen Kontakten zur Rockergruppe Bandidos bestätigt.


© Nicoleon / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Der 23-Jährige war noch während der Ausbildung entlassen worden, seine Klage auf Wiedereinstellung wurde jetzt abgewiesen. Laut Urteil habe der Kommissaranwärter nicht die nötige Distanz gewahrt.


„Die Bandidos stehen auf der polizeilichen Gegenseite“, so die Richterin. Enge Kontakte zu hochrangigen Funktionären des Rockerclubs würden das Vertrauen in die Polizei erschüttern. Der 23-Jährige hatte den Präsidenten des Bandido-Chapters Hamm-Nord im Chat unter anderem als „Bruder“ bezeichnet. Außerdem ist im Internet ein Foto aufgetaucht, dass ihn inmitten einer Gruppe Rocker zeigt. Er selbst hatte das mit seiner früheren Tätigkeit als Türsteher begründet. Er habe nie vorgehabt, bei den Bandidos einzutreten. Überzeugen konnte er das Gericht aber nicht.

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