Bessere Kontrolle von Kurzzeitvermietungen
Veröffentlicht: Mittwoch, 20.07.2022 14:55
Die Stadt Dortmund kann jetzt Kurzzeitvermietungen von Wohnungen besser kontrollieren. Hier und in fünf weiteren Städten in NRW benötigen Vermietungsanbieter seit Anfang des Monats eine Wohnraum-ID. Das gilt für Städte, die wegen starken Wohnraummangels eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben.
Wenn Wohnraum weniger als 90 Tage - bei Studierenden weniger als 180 Tage - im Kalenderjahr kurzzeitig vermietet werden soll, wird nach der Registrierung eine zwölfstellige «Wohnraum-ID» erstellt. Die müssen Vermieter bei allen Annoncen angeben. Zum Nachweis privater Kurzzeitvermietungen ist auch ein Belegungskalender zu führen.