Besuchsstopp in Dortmunder Krankenhäusern

In den Dortmunder Krankenhäusern gilt bald wieder ein Besuchsstopp. Wegen der hochansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus sei diese Entscheidung einvernehmlich zwischen den Dortmunder Krankenhäusern und dem Gesundheitsamt gefallen, sagte dessen Leiter, Dr. Frank Renken. Die Regelung soll spätestens am Montag (10.01.) greifen und gilt für zunächst zwei Wochen.

© Symbolbild / Canva

Auch am Donnerstag (07.01.) sind wieder 468 Neuinfektionen hinzugekommen und der RKI-Inzidenzwert liegt jetzt bei 371. Die Zahl der Covid-Patienten ist auf 105 gestiegen. 21 Menschen liegen auf Intensivstationen und davon müssen acht beatmet werden. Ausnahmen vom aktuellen Besuchsstopp sind die Geburts- und Sterbebegleitung sowie Besuche bei Demenzkranken. Dafür gelten aber besondere Regelungen. 

Besondere Besuchsregelungen

Für die Geburts- und Sterbebegleitung sowie Besuche von Demenzkranken gilt:

  • Besuche sind grundsätzlich nur noch mit gültigem Testnachweis möglich - Bürgertestung/Schnelltestung gilt für 24 Stunden oder PCR-Test für 48 Stunden.
  • In einigen Klinikbereichen, die von den Krankenhausleitungen selbst definiert werden, ist ein Zutritt nur von Geimpften und Genesenen mit zusätzlichem Testnachweis möglich. Diese zusätzlichen Beschränkungen wurden zum Schutz besonders vulnerabler Patienten getroffen. 

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