Betreute Menschen sind zu allen Wahlen zugelassen
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.04.2019 09:00
Die Lebenshilfe Dortmund begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auch voll betreute Menschen zu allen Wahlen zuzulassen. Bereits im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss von Menschen mit geistigen Einschränkungen als verfassungswidrig eingestuft. Nach einem weiteren Urteil von Montag müssen diese Menschen bereits zur anstehenden Europawahl die Möglichkeit bekommen, ihre Stimme abzugeben. Dazu müssen sie allerdings bis zum 5. Mai einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Nach der Wahlrechts-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können nach Informationen der Stadt rund 450 voll betreute Menschen an der Europawahl teilnehmen.
Alle Menschen, die rundum betreut werden, müssten für ihre Teilnahme an der Europawahl zunächst einen Antrag stellen, sagte der Geschäftsführer der Lebenshilfe Dortmund Andreas Schwohnke. Er gehe aber davon aus, dass alle, die diesen Antrag stellen, auch zur Wahl zugelassen werden. Rund 200 Menschen werden von der Lebenshilfe Dortmund betreut. Der 23-jährige Dortmunder Pascal Krüger hatte sich mit sieben weiteren Klägern gegen den Ausschluss von betreuten Menschen bei Bundestags- und Europawahlen gewehrt und Recht bekommen. Nun muss der Gesetzgeber klären, welche Personengruppen zur Wahl zugelassen werden und welche nicht.