Bulgarin wegen Beihilfe zum Menschenhandel verurteilt

Das Landgericht hat eine 54-jährige Bulgarin wegen Beihilfe zum Menschenhandel zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Angeklagte soll im Jahr 2006 ihrem Mann dabei geholfen haben, einer Mutter in Bulgarien für 100 Euro die Tochter abzukaufen.

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15-Jährige musste als Prostituierte arbeiten

Das damals 15 Jahre alte Mädchen musste anschließend in der Nordstadt als Prostituierte arbeiten. Auch fast 14 Jahre danach erinnerte sich die Zeugin im Prozess noch ganz genau. Sie habe viel geweint, erzählte sie den Richtern. Außerdem habe sie nicht gewusst, warum die Angeklagte und deren Mann sie mit nach Dortmund genommen hätten.

Hier soll das Mädchen zwei Jahre lang als Prostituierte gearbeitet haben – in einer Rotlicht-Kneipe und auf dem Straßenstrich. Danach wurde die junge Bulgarin offenbar an einen anderen Zuhälter weiterverkauft. Die Angeklagte hat ebenfalls für ihren Mann als Prostituierte gearbeitet. Der Zuhälter ist bereits in einem früheren Prozess verurteilt worden.

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