Corona-Krise in Dortmund: Job, Kurzarbeit und Co.

Agentur für Arbeit, IHK und Handwerkskammer bieten diverse Hotlines während der Corona-Krise an. Beispielsweise können sich Betroffene über Kurzarbeitergeld oder Hinzuverdienstmöglichkeiten informieren. Wir haben hier den Corona-Hotline-Überblick.

© Hannes Keller, Sontheim / pixelio.de

Neue IHK-Hotline informiert über Kurzarbeitergeld

In der aktuellen Corona-Krise wollen bereits viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Diese wird zwar über die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, dennoch hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund ihre Mitgliedsunternehmen bereits in den vergangenen Wochen intensiv mit ihrer bestehenden Corona-Hotline über Soforthilfen, Finanzierungsangebote und eben auch Kurzarbeitergeld (KUG) informiert.

Ab sofort ist mit 0231 5417-444 eine zusätzliche Hotline zwischen 8:00 und 17:00 Uhr (freitags bis 15:00 Uhr) freigeschaltet.

Ab 1. April gibt es eine neue KUG-Hotline (0231 5417-100) eingerichtet. Zu den regulären IHK-Öffnungszeiten berät und informiert in dieser Hotline das bis zu 20-köpfige Service-Team über das Kurzarbeitergeld. Fragen können zudem per E-Mail an kurzarbeit@dortmund.ihk.de gestellt werden.

Alle Infos rund ums Thema Coronavirus und dessen Auswirkungen für die Wirtschaft hat die IHK auf ihrer Internetseite unter www.dortmund.ihk24.de/coronavirus gebündelt.

Corona-Hotline der Handwerkskammer

Die Corona-Virus Pandemie beeinträchtigt das Wirtschaftsleben immer mehr. Viele Handwerksbetriebe sind durch die Ausbreitung und die daraus resultierenden Folgen unverschuldet in eine Notlage geraten. Die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Dortmund hat auf dieser Seite zahlreiche relevante Informationen zur schnellen Hilfe und Orientierung für Sie zusammengetragen und hält diese kontinuierlich auf dem neusten Stand.

Erreichbarkeit Hotline unter 0231-5493-397: Montag-Donnerstag von 08:00-17:00 Uhr und Freitag von 08:00-15:00 Uhr sowie Samstag von 09:00-14:00 Uhr.

Informationen der Agentur für Arbeit in Dortmund

Aufgrund der aktuellen Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind persönliche Vorsprachen derzeit nicht möglich. Für unsere Kundinnen und Kunden ist eine zusätzliche Service-Nummer Mo - Fr 08:00 bis 18:00 Uhr bereitgestellt. Bitte nutzen Sie auch die Randzeiten. Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0231 842 2288

Telefonisch erreichen Sie uns zudem unter den gebührenfreien Service-Rufnummern unter:

  • 0800 4 555500 für Arbeitnehmer (gebührenfrei)
  • 0800 4 555520 für Arbeitgeber (gebührenfrei)

Auch Arbeitslosmeldungen sind telefonisch möglich. Für die Beantragung von Leistungen nutzen Sie bitte unser Online-Angebot.

Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung in wichtigen Berufen

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen. Auch diebietet schnell und unkompliziert Hilfe.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Über die Jobsuche können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerne Verantwortung bei der Ernte, beim Befüllen von Regalen oder für alte Mitmenschen übernehmen möchten, mit #Corona* – das „*“ ist wichtig – gezielt an ihrem Wohnort nach diesen Arbeitsmöglichkeiten suchen und die Unternehmen kontaktieren. 

Weitere Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Schnelle Hilfe für Überschuldete - Schuldnerberatung Dortmund weiter erreichbar

Überschuldete Haushalte sind von den Folgen des nahezu stillstehenden öffentlichen Lebens besonders betroffen. Die Existenzsicherung ist nicht immer gewährleistet. Auch der Schutz vor Pfändungen ist aktuell deutlich erschwert.

Die Schuldnerberatung Dortmund der Grünbau gGmbH ist weiterhin telefonisch unter den Rufnummern 82 83 16 und 133 94 43 oder per E-Mail (schuldnerberatung@gb-do.de) erreichbar.

Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 9:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 17:00 Uhr. Die Beratungen werden soweit wie möglich telefonisch durchgeführt.

Um eine zeitnahe Sicherung der pfändungsfreien Beträge auf gepfändeten Konten für Schuldner und ihre Familien ausreichend zu gewährleisten, können in dringenden Ausnahmefällen und für notwendige Bescheinigungen zum Pfändungsschutzkonto auch Termine vereinbart werden. Es wird darum gebeten, sich vorher telefonisch anzumelden.

Kontakt:

Alexander Elbers, Schuldnerberatung Dortmund, Ostenhellweg 42 - 48, 44135 Dortmund, Fon: 82 83 16, Fax: 113 94 60, Mail: schuldnerberatung@gb-do.de


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