Demonstrieren ohne Videoüberwachung
Veröffentlicht: Dienstag, 19.02.2019 15:30
Die Dortmunder Polizei durfte die Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechts im Herbst 2016 nicht komplett aufzeichnen. So entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der Einsatz eines Videowagens war laut Urteil eindeutig rechtswidrig.
Die Polizei hatte den Demonstrationszug damals von Anfang bis Ende gefilmt. Sie hatte zwar über Twitter mitgeteilt, nur Übersichtsaufnahmen für die Einsatzleitung zu erstellen, die nicht gespeichert würden. Doch auch dafür gibt es laut Urteil keine rechtliche Grundlage. Es dürfe nur gefilmt werden, wenn es gefährlich werde, so die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Teilnehmer vermummen würden. Dann müsse auch nicht gewartet werden, bis der erste Stein geflogen sei. Aber einfach die ganze Zeit zu filmen – das sei nicht erlaubt. Grundsätzlich muss jeder Bürger ohne Überwachung demonstrieren können.