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Diese krassen Schadenersatzforderungen gingen vor Gericht
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Das TV-Huhn "Sieglinde" wurde von einem Hund getötet. Ihre Besitzerin forder 4.000 Euro Schadensersatz vom Hundebesitzer.
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Diese krassen Schadenersatzforderungen gingen vor Gericht

Skurrile Gerichtsverfahren kommen immer wieder vor. Geklagt wird oft wegen eigentlicher Bagatellen, unglaublich sind manchmal auch die eingeklagten Summen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 25.09.2019 07:25

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In Kleve befasst sich das Landgericht mit einem schwierigen Fall. Es geht um ein getötetes Huhn und 4.000 Euro Schadensersatz. Denn die Besitzerin von "Sieglinde", dem TV-Huhn, das in vielen Produktionen für TV und Film mitgespielt haben soll, will entschädigt werden. Von einem Hundebesitzer, dessen Vierbeiner Sieglinde im Jahr 2017 getötet hatte.


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Sieglinde sei vom Hund regelrecht zerfetzt worden, so die Besitzerin Ute M. Der Halter konnte seinen Hund nicht mehr stoppen, bot zehn Euro Aufwandsentschädigung an, mit dem Satz: "Ist doch nur ein Huhn." Das ließ Ute M. demnach nicht auf sich sitzen und verklagte ihn. Zumal Sieglinde ein dressiertes Huhn sei und von einer Tiertrainerin unterrichtet worden sei. Ein Amtsgericht hatte 615 Euro in Aussicht gestellt, aber Ute M. sollte wegen Mitschuld die Hälfte zahlen. Jetzt muss sich das Landgericht um den Fall kümmern. Die Chancen für Ute M., die vor allem potentielle Gewinne, die sie mit "Sieglinde" für "Filmrollen" eingenommen hätte, erstattet bekommen möchte, stehen offenbar nicht so gut.


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Sechsjährige mit Kaffee begossen - Vater verklagt Fluglinie

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Ein sechsjähriges Mädchen erlitt auf einem Linienflug Verbrühungen zweiten Grades – wegen eines umgekippten Kaffeebechers ihres Vaters. Das wurde nun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Weil die Familie die Fluggesellschaft auf 8.500 Euro Schadensersatz verklagte.

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Sie beriefen sich dabei auf das sogenannte „Montrealer Übereinkommen“, nachdem die Fluggesellschaft für den Schaden dieses „Unfalls“ aufkommen muss. Weil sich verschiedene Instanzen uneinig waren, wurde nun sogar der Europäische Gerichtshof angefordert, ein Gutachten zu stellen.

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2,7 Millionen Dollar Schadenersatz in den USA

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Diese Summe ist allerdings nichts gegen das Schmerzensgeld, das Stella Liebeck aus den USA vor Jahren erhalten hatte. Die Rentnerin schüttete einen Becher Kaffee von McDonalds über ihr Leib und verklagte daraufhin die Fast-Food-Kette. Warum? Weil aus ihrer Sicht nicht auf die Tatsache hingewiesen wurde, dass der Kaffee heiß gewesen war. 

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Sie erhielt tatsächlich 2,7 Millionen Dollar Schadenersatz. Für diese Art der „genialen Unverfrorenheit“ wird jährlich der Stella-Liebeck-Preis für ähnliche Klagen verliehen. Wir hätten da ein paar Beispiele aus Deutschland, die es vielleicht auch verdient hätten?

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Über den Hund gestolpert

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Eine 61-Jährige verklagte in Hamm eine Hundebesitzerin auf 15.000 Euro Schmerzensgeld. Warum? Sie war über einen schlafenden Hund gestolpert. Dieser gehörte einer Angestellten eines Reitsportgeschäfts und lag in dem Laden auf dem Boden. Die Kundin übersah ihn, stolperte und verletzte sich das Knie. Das Oberlandesgericht in Hamm gab ihr Recht.

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Diese krassen Schadenersatzforderungen gingen vor Gericht
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Für das Stolpern über einen Hund erhielt eine Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld.
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Schüsse für ein Knalltrauma

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Das Oberlandesgericht in Hamm hatte 2007 nochmal einen kuriosen Fall zu verhandeln. Ein 64-Jähriger verklagte die Stadt Büren in Ostwestfalen – warum? Weil er ein Knalltrauma durch Salutschüsse erlitt, die eine Gebirgsschützenkompanie aus der Partnergemeine Mittersill (Österreich) auf einem Dorffest abließen. Er erhielt in einem Vergleich 1.700 Euro Schmerzensgeld.

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In die Zehe einer Kellnerin gebissen

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Ein Kneipengast wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen im Jahr 2005 zu 400 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er hatte einer Kellnerin in die große Zehe gebissen. Sie wurde zuvor mit Bier beschüttet und das landete auch auf ihren Fuß – sie war nur mit Sandalen bekleidet. Der Gast hätte danach ihren Fuß gepackt und zugegriffen. Seine Ausrede, er wäre aufgefordert worden, ihre Zehe abzuschlecken, fand kein Gehör.

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