
Dortmund: Fraktionen streiten um Bettelverbot in Innenstadt
Das Dortmunder Bettelverbot ist erneut umstritten. Grüne, Volt und Linke verweisen auf rechtliche Bedenken, die CDU verteidigt die Regelung.
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Rechtsamt: Fraktionen fordern Ende des Bettelverbots
Das Bettelverbot rund um Dortmunds Außengastronomie steht politisch erneut zur Debatte. Grüne und Volt sowie die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei wollen die Regelung wieder kippen. Sie berufen sich auf rechtliche Bedenken, die das städtische Rechtsamt vor dem Ratsbeschluss geäußert haben soll. Nach Angaben von Grünen und Volt betreffen die Zweifel vor allem das Verbot des stillen Bettelns: Davon gehe aus ihrer Sicht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.
„Die jetzt bekannt gewordenen Vorgänge wiegen schwer. Warum die Vorlage trotzdem dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wurde, muss Ordnungsdezernent Dahmen jetzt nachvollziehbar erklären.“ – Anna Flacke, Ratsmitglied der Fraktion GRÜNE & Volt
Die Linke & Tierschutzpartei fordert außerdem, die Stellungnahme des Rechtsamts offenzulegen und zu klären, wer innerhalb der Verwaltung von den Bedenken wusste.
CDU verteidigt die Fünf-Meter-Regel in Dortmund
Die CDU-Fraktion hält am Bettelverbot fest. Ihrer Darstellung nach hat sich die Lage für Geschäfte und Gastronomie bereits verbessert; belastbare Zahlen dazu nennt die vorliegende Mitteilung nicht. Die CDU verweist zudem darauf, dass die Bezirksregierung Arnsberg nach einer Überprüfung keinen Anlass gesehen habe, gegen den Ratsbeschluss vorzugehen.
"Die zur Ratssitzung im Juli vorgelegte Bettelverbotsvorlage [spricht] in aller Klarheit an, dass es keine einschlägige Rechtsprechung zur Zulässigkeit des vom Rat beschlossenen Bettelverbots gibt. Damit war jedermann klar, dass mit dem Bettelverbot im Bereich der Dortmunder Außengastronomie juristisches Neuland betreten wird. All denen, die ihre Stimme nun gegen den Rechtsdezernenten und das von ihm im Rat durchgesetzte Bettelverbot erheben, empfehlen wir den Blick nach Aachen und München, wo es schon seit Längerem viel strengere Bettelverbote gibt, die immer noch Bestand haben." – Dr. Jendrik Suck, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion
Die Fraktion Grüne & Volt hatte statt der Fünf-Meter-Regel beantragt, zusätzliche Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes einzusetzen.
Was an der Außengastronomie verboten ist
Der Dortmunder Rat beschloss die Regelung Anfang Juli (09.07.26). Seit August ist sie in Kraft. Sie verbietet Betteln innerhalb von fünf Metern um Plätze der Außengastronomie und erfasst dort auch stilles Betteln. Außerhalb dieses Bereichs bleibt stilles Betteln erlaubt. Nach Angaben der Stadt kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst die Regelung. Sie ist zunächst auf ein Jahr befristet; anschließend sollen die Erfahrungen ausgewertet werden. Die Dortmunder Entscheidung habe weit über die Stadt hinaus Aufmerksamkeit erhalten hat, sagt die Fraktion Grüne & Volt. Andere Städte hätten inzwischen vergleichbare repressive Regelungen. Die CDU interpretiert das anders: Andere Städte griffen die Dortmunder Regel auf und machten sie nach, weil sie schon in den ersten Wochen positive Wirkung gezeigt habe.