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Dortmund: Sport in Kleingruppen im Freien bleibt verboten
© Symbolbild / Canva
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Dortmund: Sport in Kleingruppen im Freien bleibt verboten

Training in Kleingruppen im Freien bleibt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW derzeit untersagt.  Ein Fitnesstrainer aus Dortmund hatte beim OVG gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes per Eilverfahren geklagt. Der Trainer wollte seine Kunden kontaktlos in Kleingruppen mit bis zu zwölf Teilnehmern weiter betreuen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 26.11.2020 15:36

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Der Trainer sei zwar durch das Verbot des Freizeit- und Amateursports in seiner Berufsfreiheit tiefgreifend beeinträchtigt, erklärten die Richter. Dies sei aber auch wegen der angekündigten Wirtschaftshilfen des Bundes vorübergehend hinnehmbar und verhältnismäßig. Das Land wolle nachvollziehbar mit der Maßnahme eine unkontrollierte Infektionsausbreitung mit dem Coronavirus und damit erhebliche Gefahren für Leib und Leben verhindern.

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