
Dortmund: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Herbert Grönemeyer ein
Die Staatsanwaltschaft in Dortmund hat die Ermittlungen gegen Herbert Grönemeyer wegen mutmaßlicher Volksverhetzung beendet. Ein Konzert-Mitschnitt ergab keine strafbare Handlung.
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Grönemeyers Äußerungen in Dortmund sorgten für Anzeigen
Nach den Vorwürfen gegen Herbert Grönemeyer hat die Staatsanwaltschaft in Dortmund die Ermittlungen jetzt eingestellt. Das hat uns eine Sprecherin auf Nachfrage von Radio 91.2 bestätigt. Gegen den Sänger liefen zwei Anzeigen wegen mutmaßlicher Volksverhetzung. Auf einem Konzert in der Westfalenhalle in Dortmund soll er sich gegen Rechtsextremismus ausgesprochen haben und dabei AfD-Wähler als "rechte Ratten" bezeichnet haben.
Staatsanwaltschaft Dortmund: Keine Volksverhetzung
Ein Tonmitschnitt des Konzertes in Dortmund wurde daraufhin untersucht. Dabei kam heraus, dass dieser Ausdruck gefallen ist, aber nicht konkret auf eine Personengruppe bezogen war. Wenn sich etwas nicht auf eine abzugrenzende Gruppe der Bevölkerung bezieht, kann man nicht von Volksverhetzung sprechen, erklärt die Dortmunder Staatsanwaltschaft. So auch in Grönemeyers Fall.