Dortmund: Verwirrung um Impfreihenfolge

Wir verlieren doch mittlerweile alle den Überblick. Wer wird wann geimpft? Wo und wie darf ich einen Termin vereinbaren? Die Landesregierung hat in dieser Woche angekündet, dass Lehrer und Erzieher jetzt auch geimpft werden sollen. Allerdings gibt es bei der Stadt Dortmund noch keine konkreten Pläne.

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Das Problem ist: Bund und Land machen Ankündigungen und die Stadt weiß leider immer noch gar nicht, wie sie das überhaupt organisieren soll und wer wofür die zuständig ist. Aktuell werden bei uns in Dortmund außerdem noch Menschen aus der Prioritätengruppe 1 geimpft - das sind noch Erst- und auch Zweit-Impfungen, sagt die Stadt. Bis die alle durchgeimpft sind, wird es noch etwas dauern.

Lehrer und Erzieher gehören Kategorie 2 an

Lehrer und Erzieher sind in der Priorität hoch gerückt, aber gehören jetzt in die Kategorie 2 - genauso wie die über 70-Jährigen oder auch die Mitarbeiter in Wohngruppen, in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder auch die Polizisten. Die werden hoffentlich bald alle Termine machen dürfen, aber die Impfungen werden wahrscheinlich nicht sofort in den nächsten Tagen oder sogar Wochen stattfinden.

Reihenfolge noch unklar

Es muss noch geklärt werden, wer von denen aus der Kategorie 2 zuerst darf. Auch da muss eine Reihenfolge festgelegt werden. Erst die Lehrer oder erst die Mitarbeiter der Wohngruppen oder doch jemand anderes. Alle auf einmal geht nicht. Und wenn die Lehrer vorgezogen werden, müssen andere warten. Die Stadt wartet deswegen aktuell noch auf Antwort des Landes - wie sie jetzt eigentlich vorgehen soll. Wenn sie Klarheit hat, dann soll die Terminvergabe - so plant die Stadt zumindest - dann über den Ticketanbieter Eventim laufen. 

Härtefallerlass

Ab März gibt es einen Härtefallerlass vom Landes-Gesundheitsministerium. Menschen, die aus medizinischen Gründen ein besonders hohes Risiko haben sehr schwer zu erkranken sollen mit einem ärztlichen Attest vorgezogen werden können. Allerdings nur im Einzelfall! Wer so ein Attest hat, dass nicht älter sein darf als vom 8. Februar soll einen Antrag bei der Stadt stellen dürfen. Die soll dann entscheiden. Hier gibt es aber wieder das Problem: Die Stadt hat diesen Erlass erst am Donnerstag bekommen und muss auch noch klären, wie er umgesetzt werden soll.

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