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Dortmund: Westphal wehrt sich gegen Kürzung des Ruhegehalts
© Thomas Westphal
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Dortmund: Westphal wehrt sich gegen Kürzung des Ruhegehalts

Ein umstrittenes politisches Zeichen gegen die AfD in Dortmund hat ein juristisches Nachspiel für den ehemaligen Oberbürgermeister Thomas Westphal.

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Westphal: Klage nach Streit um Dortmunder Ratsbeschluss

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Der Streit um einen umstrittenen Beschluss im Dortmunder Stadtrat beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht Münster. Ex-Oberbürgermeister Thomas Westphal klagt gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg, die sein Ruhegehalt kürzen will. Das hat ein Gerichtssprecher bestätigt.

Auslöser ist ein Beschluss des Dortmunder Stadtrats aus Februar 2025. Damals hatte sich eine Mehrheit im Rat dafür ausgesprochen, Abstimmungen auszuschließen, bei denen eine Entscheidung nur mit Stimmen der AfD zustande kommen würde. Westphal hatte sich geweigert, diesen Beschluss zu beanstanden.

Die Bezirksregierung Arnsberg stufte den sogenannten Brandmauer-Beschluss später als rechtswidrig ein. Sie beanstandete ihn zunächst im September 2025 und hob ihn im November 2025 auf. Nach ihrer Auffassung würden AfD-Vertreter durch den Beschluss mit hoheitlichen Mitteln ausgegrenzt und zu Ratsmitgliedern zweiter Klasse gemacht.

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Dortmunder Rat hielt an seiner Linie fest

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Der Rat befasste sich am Donnerstag (09.10.25) noch einmal mit dem Fall und bestätigte den Beschluss erneut. Auch Westphal blieb damals bei seiner Bewertung. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der neue Rat nach der Kommunalwahl noch nicht konstituiert, und Westphals Nachfolger war noch nicht im Amt. Danach leitete die Bezirksregierung ein Disziplinarverfahren gegen Westphal ein.

Bei der Kommunalwahl im September 2025 wurde Westphal abgewählt. Sein Nachfolger Alexander Kalouti von der CDU empfahl dem Rat, nicht gegen die Verfügung der Bezirksregierung vor Gericht zu ziehen und die Aufhebung des Beschlusses zu akzeptieren.

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Dortmund: Westphal wehrt sich gegen Kürzung des Ruhegehalts
© Oliver Schaper
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