
© Symbolbild / Pixabay
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Symbobild: Fahrsvhul-Schild
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Sämtliche Dienstleistungen können wieder angeboten werden
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Darin heißt es, dass Fahrschulen nicht als außerschulische Einrichtung der Erwachsenenbildung zu werten seien. Die Fahrschulen dürften jetzt wieder sämtliche Dienstleistungen unter Beachtung der Hygienemaßnahmen anbieten. Dies gelte sowohl für den praktischen Unterricht, als auch für Theoriestunden. Diese Entscheidung würde neben Fahrschulen auch Boots- und Flugschulen in Dortmund betreffen.
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