Dortmunder Gesundheitsamt weist auf neue Quarantäne-Verodnung in NRW hin
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.12.2020 16:21
Seit dem 1. Dezember gilt in NRW eine neue Quarantäne-Verordnung. Demnach müssen Corona-positiv Getestete ihre Kontaktpersonen selbst informieren, noch bevor das Gesundheitsamt anruft, sagte der Leiter des Dortmunder Gesundheitsamtes Dr. Frank Renken.
Was tun bei positiven Corona-Test?
Immer mehr Dortmunder werden positiv auf das Coronavirus getestet: Seit März sind es bereits über 10.300 Menschen. Aktuell gelten über 8.400 wieder als genesen. Aber was muss man eigentlich tun, wenn man ein positives Corona-Testergebnis bekommt? Das regelt die neue Verordnung des Landes NRW ganz genau. Seit 1. Dezember ist sie in Kraft, sagt der Leiter des Dortmunder Gesundheitsamtes Dr. Frank Renken.
Bei einem positiven Corona-Test muss die betroffenen Person sofort für mindestens 10 Tage in Quarantäne. Dies muss automatisch geschehen, auch bevor das Gesundheitsamt Kontakt zum Betroffenen aufnimmt.
Positiv getestete Personen müssen Kontaktpersonen informieren
Anschließend müssen positiv getestete Personen ihre Kontaktpersonen (Familie, Freunde, Arbeitskollegen...) anrufen und sie über den positiven Corona-Test informieren. Das sind die Personen, "mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Alltagsmaske bestand oder Personen mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde." (§ 7, Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Quarantäneverordnung NRW))
Die komplette Verordnung vom LAND NRW findet ihr hier.
Die Stadt Dortmund bietet ein Kontakttagebuch zum Download an.