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Bild zeigt Geldscheine
© Thorben Wengert / pixelio.de
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Dortmunder Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Prüfung der Jahresabrechnung

Im kommenden Jahr werden Strom und Gas teurer - auch bei der Dortmunder DEW. Ein privater Haushalt mit einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden im Jahr zum Beispiel, der zahlt dann 20 Euro mehr pro Monat. Viele Strom- und Gasversorger aber haben schon dieses Jahr ihre Preise erhöht. Auch deshalb rät die Verbraucherzentrale, bei der Jahresabrechnung ganz genau hingucken! 

Veröffentlicht: Montag, 13.12.2021 10:37

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Versteckte Preiserhöhung oder nicht gezahlte Boni: Die Dortmunder Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Prüfung der Jahresabrechnung

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Stimmt der Preis?

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Grundpreis und Preis pro Kilowattstunde müssen mit der Vertragsbestätigung oder der jüngsten Mitteilung einer wirksamen Preisänderung übereinstimmen. Es stehen andere Preise in der Rechnung als erwartet, aber Sie haben gar kein Preisänderungsschreiben erhalten? Dann muss der Anbieter nachweisen, dass sie eine Preisänderungsmitteilung erhalten haben. Eine alleinige Hinterlegung einer Preismitteilung im Online-Portal reicht nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht aus. Die Preisänderung ist dann unwirksam.

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Sind die neuen Abschläge realistisch?

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Die neuen Monatsabschläge müssen zum Verbrauch aus der letzten Abrechnung passen. Realistische Werte erhält man so: Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf

der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde multiplizieren. Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr addieren. Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen.

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Ist der Bonus richtig berechnet und ausbezahlt?

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Beim Anbieterwechsel gibt es oft einen Bonus. Ein Sofortbonus wird in der Regel in den ersten Belieferungsmonaten ausgezahlt, ein Neukundenbonus üblicherweise mit der ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Fehlt er oder wurde er falsch berechnet, sollte beim Versorger nachgehakt werden.

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Fehlerhafte Abrechnung?

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In Rechnungen sind eine Vielzahl von Angaben für den Anbieter verpflichtend. Anfangs- und Endzählerstand, Preis, bei Verbrauchsschätzung warum und wie geschätzt wurde und

Einiges mehr. Fehlerhafte Rechnungen berechtigen aber in den meisten Fällen nicht zur Zurückbehaltung einer Nachforderung. Verbraucher sollten die Rechnung beim Anbieter beanstanden, etwa per Einschreiben, den Abrechnungsfehler benennen und zur Rechnungskorrektur auffordern. Zusätzlich sollte schriftlich erklärt werden, dass der aus eigener Sicht zu hohe Anteil des geforderten Betrags nur unter Vorbehalt gezahlt wird. So können Kunden das zu viel gezahlte Geld später zurück verlangen, wenn sich der Fehler bestätigt.

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Schlechte Erfahrungen teilen!

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Die Verbraucherzentrale NRW sammelt unter www.verbraucherzentrale.nrw/kontakt-nrw Fälle von Anbietern, die Boni nicht auszahlen oder Preiserhöhungen „verstecken“.

Auch Fälle, in denen der Abschlag zu hoch angesetzt wurde, sind interessant. Angenommen werden eingescannte Dokumente mit kurzer Fallschilderung und Kontaktdaten für Rückfragen.

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Quelle: Verbraucherzentrale Dortmund

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