Einige Individual-Sportarten wieder erlaubt

Seite dem heutigen Montag (22.02.) sind in NRW einige Sportarten wieder erlaubt – mit Einschränkungen. Mannschaftssport ist weiterhin verboten. Aber Individual-Sportarten, wie Tennis, Golf oder auch einzelne Leichtathletikdisziplinen zum Beispiel, sind erlaubt. 

 Dafür dürfen die Sportanlagen unter freiem Himmel wieder geöffnet werden. Am Sonntag (21.02.) auf dem Golfplatz an der Reichsmarkstraße zum Beispiel, da haben ein paar ältere Herrschaften das Gelände in Augenschein genommen.

Allerdings darf das alle nur unter bestimmten Corona-Bedingungen stattfinden: Es darf nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands trainiert werden. Zum Trainer muss ein Abstand von fünf Metern eingehalten werden. Diese Regeln gelten auch auf dem Sportplatz und der Aschebahn. 

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