Falsche Vaterschaften in Dortmund belasten die Stadtkasse

In Dortmund belasten mutmaßlich falsche Vaterschaften die Stadtkasse. Zwei Fälle sind zuletzt öffentlich geworden.

Jugendamt Dortmund
© Radio 91.2

Falsche Vaterschaften in Dortmund führen zu Millionenschäden

Der Fall beschäftigt gerade Ämter in Dortmund: Ein Mann aus Nigeria mit deutschem Pass - der hier bei uns in Dortmund wohnt - hat 24 Kinder anerkannt. Darunter viele, die nicht von ihm stammen. Er prahlt mit seinem vielen Geld auf Social Media. Recherchen der Kontraste-Redaktion haben ergeben, dass allein bei diesem mutmaßlichen Schein-Vater der Stadt Dortmund ein Schaden von 1,5 Millionen Euro entstanden sein könnte. Und nicht nur das. Auch ein zweiter Mann aus Ghana scheint mit 20 Vaterschaftsanerkennungen viel Geld verdient zu haben.

Stadt Dortmund weist in Sachen Fake-Vaterschaft Zuständigkeit von sich

Die Stadt Dortmund hat uns auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme dazu geschickt. Ihre Möglichkeiten seien da leider begrenzt gewesen.

Bei Vaterschaftsanerkennungen sind die rechtlichen Mittel der Jugendämter begrenzt. Eine missbräuchliche Anerkennung ließe sich theoretisch durch ein DNA-Gutachten nachweisen, aber dieses dürfte vor einer Beurkundung gar nicht hinzugezogen werden. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage. Der Datenschutz verbietet außerdem Abfragen zum Wohnsitz bei den Meldebehörden. Das heißt: Ob Mehrfach-Vaterschaften vorliegen, kann das Jugendamt bei der Beurkundung nicht erfahren.

Jugendamt in Dortmund hätte hellhörig werden können in Bezug auf Fake-Vaterschaften

Allerdings hätte das Dortmunder Jugendamt durchaus hellhörig werden können - zumindest im Fall des Mannes mit den 24 Kindern. Einem Amt in Bayern kamen die vielen Vaterschaften genau dieses Mannes nämlich merkwürdig vor. Und laut "Kontraste" soll dieses Amt die Stadt Dortmund und auch Oberbürgermeister Westphal über den Verdacht informiert haben. Wir haben dazu auch Axel Boshammer von der Bezirksregierung Arnsberg gefragt. Und er sagt: Es bestehe schon eine Möglichkeit zu prüfen:

Wenn bei der Anerkennung der Vaterschaft - die ja in Deutschland anerkannt werden kann - vor Notaren, vorm Standesamt oder vor dem Jugendamt, wenn da die die Urkundsperson feststellt, das ist mir zu komisch das ist mir zu windig , dann kann das weitergeleitet werden an die zuständige Auslandsbehörde. Und die Auslandsbehörde prüft dann aufgrund des Aufenthaltsgesetzes, ob eine missbräuchlihe Vaterschaftsanerkennung vorliegt oder nicht. 

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