Gemeinsame Rattenbekämpfung
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.02.2019 12:30
Das Ordnungsamt ruft Haus- und Grundstückseigentümer aktuell wieder zur diesjährigen gemeinsamen Rattenbekämpfung auf.
Vom 14. bis zum 28. Februar sollen die Tiere möglichst flächendeckend im gesamten Stadtgebiet bekämpft werden, sagte Stadtsprecher Maximilian Löchter. Sie müssten wegen ihrer hohen Fortpflanzungsrate in erträglichen Grenzen gehalten werden, weil sie ansonsten erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und Krankheiten übertragen könnten. Grundstückseigentümer und Berechtigte seien zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, so Löchter. Es sei jedoch freigestellt, ob er sich dazu eines Schädlingsbekämpfers bedient oder die Ratten mit für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt.
Verpflichtung für Grundstückseigentümer
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Von daher ruft das Ordnungsamt einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion auf. Es ist vorgesehen, die diesjährige Aktion in der Zeit vom 14. Februar bis zum 28. Februar im Dortmunder Stadtgebiet durchzuführen.
Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift. Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich – gegen Entgelt – eines Schädlingsbekämpfers bedient, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik "Schädlingsbekämpfung" des Branchenbuches der Deutschen Telekom ersichtlich. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden. Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt Dortmund wird seit Schließung der Städtischen Desinfektionsanstalt im Jahre 1987 nicht mehr angeboten.
Soweit Rattenbefall auf städtischen Grundstücken von Bürgern festgestellt wird, ist es für eine wirksame Bekämpfung wichtig, die betroffenen städtischen Dienststellen hierüber zu unterrichten. Die einzelnen Ansprechpartner/innen in den Dienststellen können unter den Rufnummern 50-0, 50-28888 oder 50-22968 erfragt werden.
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist u.a. das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen. In Wohngebieten mit einem hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung empfiehlt es sich, diese Hinweisschilder zusätzlich mit einer Warnung in mehrsprachiger Form zu versehen. Das Ordnungsamt hält auch in diesem Jahr wieder für interessierte Bürger den ergänzenden Hinweis in verschiedenen Fremdsprachen vorrätig. Diese ergänzenden Hinweisschilder werden ab sofort im
Ordnungsamt
Zimmer G 341
Olpe 1
44122 Dortmund
kostenlos abgegeben.
Gefährdung für Kinder in jedem Fall vermeiden
Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (z. B. Katzen und Hunde) sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.
Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel – oder andere, insbesondere geschützte Tiere – vorhanden sind und somit gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind (z. B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel - ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge u. ä.). Weitere Einzelheiten zum Igelschutz können bei der Arbeitsgemeinschaft Igelschutz, Tel. 17 55 55, abgefragt werden.
Wichtige Vorbeugemaßnahmen gegen Rattenbefall
Neben einer kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken. Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, das den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Keller und Stallräume.
Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden. Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost.
Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich. Hierzu zählt u. a. auch die Winterfütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon.
Auch eine Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht.
Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen.
Autor/: Maximilian Löchter Tel.: 0231/50 - 2 53 47