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Ein Foto des Dortmunder Rappers 18 Karat auf seinem Instagram-Profil.
© Instagram / 18 Karat
Ein Foto des Dortmunder Rappers 18 Karat auf seinem Instagram-Profil.
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Gerichtsurteil: Dortmunder Rapper 18 Karat darf abgeschoben werden

Der Dortmunder Rapper 18 Karat verliert seinen Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Wegen Drogenhandels droht ihm nun nach seiner Haftstrafe die Abschiebung nach Portugal.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.07.2026 05:35

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Rapper ist große Gefahr für Öffentlichkeit

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Der Dortmunder Rapper 18 Karat könnte in seine Heimat Portugal abgeschoben werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat am Dienstagnachmittag (07.07.) den letzten Eilantrag des Rappers abgelehnt und damit einen langen Rechtsstreit beendet. Die Richter stellten fest, dass von dem Mann weiterhin eine hohe Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Zwar führe er sich in der Haft bisher vorbildlich, das reichte dem Gericht aber nicht aus. Die Juristen betonten in ihrer Begründung, dass ein gutes Verhalten im Gefängnis nicht darauf schließen lasse, dass er sein Verhalten dauerhaft geändert habe. Damit steht der Abschiebung in sein Heimatland Portugal rechtlich nichts mehr im Weg.

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Darum ist Rapper 18 Karat im Gefängnis in Dortmund

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Bei einem großen Prozess vor dem Landgericht Dortmund verurteilten die Richter den Musiker wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und Schmuggels zu einer Gefängnisstrafe von mehr als sechs Jahren. Die Stadt Dortmund entzog ihm daraufhin das sogenannte Freizügigkeitsrecht. Das ist ein besonderes Recht, das es Bürgern aus der Europäischen Union normalerweise erlaubt, ohne Einschränkungen in Deutschland zu leben und zu arbeiten. 18 Karat hat die portugiesische Staatsbürgerschaft.

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Rapper muss zurück nach Portugal

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Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte bereits zuvor ähnlich wie das OVG entschieden und den Schutz der Bevölkerung über die privaten Interessen des Rappers gestellt. Seine Anwälte versuchten bis zuletzt vergeblich, die familiären Bindungen und seine Karriere als Argumente gegen die Abschiebung anzuführen. Die Entscheidung ist nun endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

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