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Mann schreibt am Laptop. Symbolbild.
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Google: Europäischer Gerichtshof entscheidet über "Recht auf Vergessen"

Was einmal im Internet landet, bleibt dort. Fotos und Einträge bei Google zu löschen, ist nicht so einfach, deshalb äußert sich der Europäische Gerichtshof heute zum „Recht auf Vergessen“. Experte Holger Rohde gibt Tipps, was man nicht ins Internet stellen sollte.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.04.2022 07:47

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Holger Rohde ist Social Media-Experte von der Business Academy Ruhr in Dortmund und er rät dazu, gut zu überlegen, was wir ins Netz stellen.

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Mann schreibt am Laptop. Symbolbild.
Deppe / Schmutzler / RohdeStudio-Talk: Was gehört nicht ins Internet?
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Antrag auf Löschung bei Google stellen

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Wer Einträge aus der Suchmaschine Google löschen möchte, muss einen Löschantrag stellen. Dafür gibt es bei Google ein Formular.

Es müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt sein: Wurden die Daten gestohlen, verändert? Sollen die Daten aufgrund der Informations- und Medienfreiheit verfügbar bleiben, wird es schwieriger. Deswegen haben zum Beispiel Promis bei Absturzbildern eine schlechtere Chance auf Löschung. Also: Persönlichkeitsrechte gegen Medienfreiheit ist meistens die Streitfrage. Am Ende müssen die Gerichte entscheiden. 

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Deppe / Schmutzler / JurkeStudio-Talk: Antrag auf Löschung
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