Herkunft von zwei weiteren männlichen DNA-Spuren an der Leiche sind geklärt

Im Prozess um den Mord an Nicole-Denise Schalla 1993 ist die Herkunft von zwei weiteren männlichen DNA-Spuren an der Leiche endgültig erklärt. Die Dortmunder Polizei und das Landeskriminalamt haben dem Gericht mitgeteilt, dass je einer ihrer Mitarbeiter als Spurenleger identifiziert sei. Daher bleibt als einziger Verdächtiger der Angeklagte im Visier der Justiz.




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Der 53-jährige Angeklagte kann wohl auch nicht darauf hoffen, dass die beiden Ermittler unabsichtlich auch seine DNA auf die Klebefolien gebracht haben könnten. Der Dortmunder Polizist war bei der Tatortarbeit 1993 eingesetzt, der LKA-Beamte nur fünf Jahre später bei Faseruntersuchungen im Labor. Zu diesen Zeitpunkten gab es noch gar keine DNA-Spuren des Angeklagten im Archiv. Offen ist jetzt nur noch, ob die Richter Ralf H. von einem weiteren Gutachter untersuchen lassen. Der 53-Jährige behauptet, er könne seine Daumen fast nicht mehr bewegen und daher auch niemanden erwürgen.

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