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Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung des Kontaktverbots
© Martin Quast / pixelio.de
Polizeiauto, Symbolbild
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Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung des Kontaktverbots

Zur Umsetzung des Kontaktverbots gilt in Dortmund jetzt der Straf- und Bußgeldkatalog auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren gemeinsam, ob die Erlasse eingehalten werden. Dadurch sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.

Veröffentlicht: Dienstag, 24.03.2020 12:30

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Bußgelder bis zu 25.000 Euro

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Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit - zum Beispiel am Phoenix-See oder im Fredenbaumpark - gehören zu den Ordnungswidrigkeiten, die mit 250 Euro Bußgeld geahndet werden.

Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit, aber weniger als 10, muss jeder 200 Euro bezahlen. Gleiches gilt wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt. Diese Sätze gelten jeweils für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen würden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen könnten sogar bis zu 25.000 Euro Bußgeld fällig werden.

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