Homeoffice auf Rezept: Kann der Arzt Heimarbeit verordnen?

Mann arbeitet im Homeoffice an seinem Schreibtisch
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Das sagt das Gesetz

Stuttgart (dpa/tmn) - Zurück ins Büro? Für viele Beschäftigte, die sich ans Homeoffice gewöhnt haben, keine Option. Wenn der Arbeitgeber das aber einfordert, gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft keinen Spielraum - oder doch? Was, wenn ein Arzt einem Beschäftigten ein Attest ausstellt, das ausschließlich Homeoffice empfiehlt - müssen Arbeitgeber sich dann daran halten?

Die einfache Antwort: nein. Das Gesetz kennt laut Rechtsanwalt Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) nur eine echte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die attestiert, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter so krank ist, dass sie oder er überhaupt nicht arbeiten kann. Das Homeoffice-Attest, eine Zwischenlösung, die die Arbeitsfähigkeit nur unter bestimmten Bedingungen bestätigt, gibt es aus juristischer Sicht nicht. Arbeitgeber sind daher nicht an die Empfehlung des Arztes gebunden.

Offene Kommunikation kann helfen

Arbeitgeber tun aber gut daran, dem Hinweis nachzugehen und bei berechtigtem Interesse womöglich auch nachzugeben. Bei Unklarheiten sollten sie bei Betroffenen nachfragen, worauf sich das Attest stützt, welche die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen sind und ob auch andere Lösungen im Betrieb denkbar wären. Volker Görzel zufolge haben Arbeitgeber sogar ein Recht darauf, die Hintergründe zu erfahren. Nur so könnten sie eine verantwortungsvolle Entscheidung zum Wohl des Beschäftigten und des Unternehmens treffen.

Verweigern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Nachfrage die Auskunft, kann ihnen das zum Nachteil ausgelegt werden. «Denn der Arbeitgeber braucht Fakten, um eine faire Entscheidung treffen zu können», sagt Görzel.

Folgt der Chef der Empfehlung des Arztes am Ende nicht, sollten Beschäftigte nicht einfach eigenmächtig im Homeoffice bleiben, rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein solches Verhalten könnten Arbeitgeber nämlich abmahnen und bei Wiederholung sogar die Kündigung aussprechen.

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