Insolvenz von Thomas Cook: Rat der Verbraucherzentrale

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook rechnet die Dortmunder Verbraucherzentrale mit einem erhöhten Beratungsbedarf. Neben Thomas Cook sind auch noch die Veranstalter Neckermann, Bucher, Öger und Air Marin betroffen.

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Geld zurück über Sicherungsschein

Mit den Veranstaltern müsse man zu allererst klären, ob die Reise unter Umständen doch noch stattfinden könne, sagte Ilona Schwieger, die Expertin für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale in Dortmund. Wegen der schlechten Erreichbarkeit der betroffenen Reiseveranstalter empfiehlt die Verbraucherschützerin die Kontaktaufnahmen per Email. Sollte eine Pauschalreise ausfallen ober abgebrochen werden müssen, bekäme der Kunde über den so genannten Sicherungsschein Geld zurück, so Schwieger.


Beratung bekommt Ihr hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/

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