
© Symbolbild / Pixabay
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Virus. Symbolbild
Inzidenzwert überschritten: Maskenpflicht auf dem Westenhellweg
Die Stadt Dortmund hat am 12.10. weitere Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus eindämmen zu können. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstagmorgen, 13.10., (ab 0:00 Uhr) in Kraft.
Veröffentlicht: Montag, 12.10.2020 16:39
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Inzidenz-Wert beträgt 36,8
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Nachdem die Corona-Zahlen über das Wochenende stark angestiegen sind, hat die Stadt weitere Maßnehmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Diese sind inzwischen als Allgemeinverfügung formuliert worden.
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Die Maßnahmen im Überblick
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Die Maßnahmen gelten ab Dienstagmorgen, 13.10., (ab 0:00 Uhr)
- Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung müssen nun bereits ab 25 Teilnehmer*innen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
- In der Fußgängerzone Westenhellweg und Ostenhellweg ist nun jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal oder Tuch) zu tragen.
- Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch getragen werden: in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Sportveranstaltungen (beschränkt auf Zuschauende), auf Märkten – nicht nur an den Marktständen, sondern auch in den Gängen davor und dazwischen.
- Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
- Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Drittel der Regelauslastung.
- Analog dazu wird die Zuschauer*innen-Zahl für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf ein Fünftel der Regelauslastung.
(Quelle: Stadt Dortmund)
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