Iraker legt Revision ein

Der Fall des 32-jähriger Irakers aus Scharnhorst, der seine Ex-Partnerin erstochen hat, wird jetzt noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Wie das Landgericht bestätigte, haben sowohl der Angeklagte als auch die Angehörigen des Opfers Revision gegen das Urteil des Schwurgerichts eingelegt. Die Dortmunder Richter hatten gegen den Mann zehn Jahre Haft wegen Totschlags verhängt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte den Iraker zunächst wegen Mordes angeklagt. Im Prozess hatte sich jedoch herausgestellt, dass der Mann seine Ex-Partnerin mit dem Messerangriff wohl doch nicht überrascht hat. Vielmehr hatte die Frau den 32-Jährigen im Streit verhöhnt und bespuckt und schließlich sogar noch provozierend gesagt, er solle sie doch töten, wenn er ein echter Mann sei.

Verteidiger Jan-Henrik Heinz findet zehn Jahre Haft dafür deutlich zu viel. Er hatte auf maximal fünf Jahre Haft plädiert. Wann der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet, steht noch nicht fest.