Kann doch noch Haftbefehl beantragt werden?

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft prüft, ob nicht doch ein Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Randalierer beantragt werden muss. Der Mann aus Somalia hatte am Freitagabend bei einer Überprüfung im Hauptbahnhof mehrere Bundespolizisten bespuckt und mit Tritten verletzt.

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Kommunikationspanne

Später stellte sich noch heraus, dass der 23 jährige mit fünf Identitäten unterwegs ist und im Verdacht steht, in einer Flüchtlingsunterkunft gezündelt zu haben. Die Polizei musste den Mann nach der Überprüfung laufen lassen. Staatsanwalt Henner Kruse räumt ein, dass es am Freitag zwischen Bundespolizei und Staatsanwaltschaft offenbar zu Missverständnissen in der Kommunikation gekommen ist:

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