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Kind stirbt bei Unfall auf Evinger Straße in Dortmund: Bewährungsstrafe für Autofahrer
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Kind stirbt bei Unfall auf Evinger Straße in Dortmund: Bewährungsstrafe für Autofahrer

Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall in Dortmund, bei dem ein Elfjähriger starb, ist das Urteil gefallen. Der Fahrer muss nicht ins Gefängnis. Wie das Gericht die Entscheidung begründet hat.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.04.2026 14:29

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Strafe auf Bewährung nach tödlichem Unfall auf Evinger Straße

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Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Evinger Straße in Dortmund ist der Angeklagte verurteilt worden. Das Amtsgericht Dortmund verhängte am Dienstag (28.04.2026) eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem darf der heute 21 Jahre alte Dortmunder weitere drei Jahre lang keinen Führerschein machen oder nutzen. Der Unfall passierte vor zwei Jahren an einem Samstagabend (29.06.2024) auf der Evinger Straße in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Zeche Minister Stein. Zwei Geschwister, ein Elfjähriger und seine vier Jahre ältere Schwester, überquerten die Straße an einer Fußgängerampel. Der elfjährige Junge erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Seine damals 15 Jahre alte Schwester wurde schwer verletzt.

„Das Verhalten grenzt zwar fast schon an Rücksichtslosigkeit. Aber zur Erziehung des Angeklagten bedarf es keiner Gefängnisstrafe.“ - Vorsitzender Richter, laut dpa aus der Urteilsbegründung
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Auto erfasst zwei Geschwister auf Kreuzung in Dortmund-Eving

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Im Verfahren räumte Angeklagte ein, deutlich zu schnell auf die Kreuzung zugefahren zu sein. Für den Autoverkehr habe die Ampel bereits Rot gezeigt, als das Fahrzeug die beiden Geschwister erfasste. Der BMW habe zum Zeitpunkt der Kollision auf 70 bis 90 Stundenkilometer beschleunigt, hieß es im Verfahren. Eine Blutprobe ergab später Cannabis-Rückstände. Im Auto saßen neben dem Fahrer noch weitere Insassen. Der Fahrer war damals nach dem Unfall zunächst in den Urlaub in die Türkei geflogen. Die Polizei Dortmund teilte später (12.08.2024) mit, der damals 19-Jährige habe sich in Begleitung seines Anwalts gestellt und befinde sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

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Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer beantragt, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Gefordert worden sei eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Es sei an der Zeit, ein klares Zeichen zu setzen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht und blieb bei Jugendstrafrecht mit Bewährung. Der Fall hatte in Dortmund über Monate große Aufmerksamkeit ausgelöst. Im Mittelpunkt standen die Fragen nach Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Drogenkonsum am Steuer und den strafrechtlichen Folgen. Auch der NRW-Landtag beschäfigte sich mit dem Vorfall.

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mit dpa

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