
© Monika Skolimowska
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Ausfallhonorar für Tageseltern
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Demnach wird offenbar eine Lösung angestrebt, wie in der Vergangenheit bereits bei längeren Streiks in städtischen Kindertageseinrichtungen. Dabei waren die Gebühren für Kitas und den offenen Ganztag erstattet worden, wenn der Streik länger als drei Werktage andauerte. Und zwar rückwirkend vom ersten Streiktag an.
Auch Tageseltern, die wegen des aktuellen Betreuungsverbotes keine Kinder mehr zu Hause betreuen dürfen, sollen laut Schneckenburger ein Ausfallhonorar bekommen.
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