Klage erneut abgewiesen

Mehrere Opfer eines verheerenden Brandes in einer Pakistanischen Textilfabrik sind erneut mit ihrer Klage gegen den Textildiscounter KiK gescheitert. Das Oberlandesgerichte Hamm bestätigte in letzter Instanz das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Dortmund. Das hatte Schmerzensgeldansprüche für verjährt erklärt.

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Im September 2012 waren in einer Fabrikhalle in pakistanischen Karachi 259 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch die Söhne von drei Klägern. Ein vierter Kläger war selbst Opfer der Katastrophe und hatte schwere Verletzungen erlitten. Die Kläger forderten ein Schmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro. Die Ansprüche wurden jetzt aber auch vom obersten Gericht zurückgewiesen. Dabei wurde pakistanisches Recht zugrunde gelegt, das eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vorsieht.

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