Klage gegen sechsspurigen Ausbau der B1 abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Klage gegen den 6-streifigen Ausbau der B1 abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks an der B1, auf dem ein Pächter eine Tankstelle betreibt. Durch den sechsstreifigen Ausbau der B1 im Dortmunder Osten bis nach Unna befürchtet sie wirtschaftliche Einbußen.


Keine zusätzliche Lärmbelästigung oder Luftverschmutzung

Das Grundstück mit der Tankstelle muss durch den Ausbau der B1 teilweise enteignet werden. Die bisherige Zufahrt von der B1 soll geschlossen werden. Damit hätte die Tankstelle keine Anbindung an die zukünftige Autobahn. Außerdem rügte die Grundstücksbesitzerin, dass die Belastung durch Lärm und Luftverunreinigung im Planfeststellungsbeschluss nicht genügend berücksichtigt würde. Das sieht das Oberverwaltungsgericht anders. Demnach werden alle Grenzwerte eingehalten. Außerdem habe die Klägerin ja auch Anspruch auf eine Entschädigung, sagte Richter Dirk Rauschenberg im Gespräch mit Radio 91.2.

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