Kreis Recklinghausen: 15-Kilometer-Regel gilt auch für Dortmunder
Veröffentlicht: Dienstag, 12.01.2021 14:51
Für unsere Nachbarn im Kreis Recklinghausen gilt ab 12. Januar die 15-Kilometer-Regel. Das heißt nicht nur, dass beispielweise die Recklinghäuser, Waltroper und Castroper nicht mehr als 15 Kilometer aus ihrem Kreis raus dürfen. Auch wir Dortmunder müssen uns auf Einschränkungen einstellen.
Wo beginnt die 15-Kilometer-Regel?
Die 15-Kilometer-Regel gilt nicht ab der eigenen Haustür, sondern ab der jeweiligen Stadtgrenze. Die neue Regel betrifft aber nicht nur die Menschen aus dem entsprechenden Kreis oder der Stadt, sondern auch Menschen, die in die Hotspot-Gebiete rein wollen.
Somit gilt die 15-Kilometer-Regel für den Kreis Recklinghausen auch für Dortmunder, wenn sie in Richtung Recklinghausen wollen. Das bedeutet, dass wir nicht weiter als 15 Kilometer Luftlinie ab Stadtgrenze Dortmund in den Kreis Recklinghausen rein dürfen.
Die Recklinghäuser kommen in Dortmund noch knapp bis an den Dortmunder Wall. Die 15-Kilometer-Regel gilt um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) herum. Die Dortmunder kommen noch bis Castrop-Rauxel, Waltrop und Datteln.
Ausnahmen erlaubt
Laut den Verordnungen gibt es aber auch Ausnahmen. So gilt die 15-Kilometer-Regel beispielsweise nicht, wenn Menschen zur Arbeit oder zum Arzt gehen müssen oder man Familienangehörige oder Lebenspartner besuchen möchte. Was nicht mehr erlaubt ist: Zum Spazieren oder Rodeln vom Kreis Recklinghausen ins Sauerland fahren - oder den Supermarkt in 20 Kilometer Entfernung nutzen, wenn direkt vor der Haustür ein Laden ist.
Dortmunder, die außerhalb des 15-Kilometer-Radius leben und aus einem der triftigen Gründe in den Kreis müssen, sollten ihre Gründe bestenfalls nachweisen können. Beispielsweise mit einem Schreiben des Arbeitgebers.
Wie lange gilt die 15-Kilometer-Regel im Kreis Recklinghausen?
Der Kreis Recklinghausen ist von der neuen 15-Kilometer-Regel betroffen, weil die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten wurde. Diese neue Regel gilt zunächst bis zum 31. Januar.
Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung
Wer sich nicht an die 15-Kilometer-Regel hält und erwischt wird, muss bis zu 25.000 Euro Bußgeld zahlen.