Läden bleiben in der Corona-Zeit weiterhin geschlossen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Eilentscheidung zur zwangsweisen Ladenschließung nach der Corona-Schutzverordnung des Landes getroffen. Ein Dortmunder Geschäftsmann hatte gegen die Schließung seines Ladens am Westenhellweg geklagt.

Westenhellweg in Zeiten vom Coronavirus.
© Radio 91.2

Corona-Schutzverordnung gilt weiterhin

Der Dortmunder hatte sich mit seiner Klage an das Oberverwaltungsgericht gewandt, um ein Eilverfahren zu erreichen und seinen Laden wieder öffnen zu können. Das OVG wies den Eilantrag allerdings zurück.

Die Corona-Schutzverordnung zur Schließung von Geschäften gilt weiter. Die Richter verweisen zur Begründung ihrer Entscheidung auf die Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts zur drohenden Ausbreitung der Coronavirus-Infektion. Ohne wirksame Gegenmaßnahme drohe eine Überlastung des Gesundheitswesens. Auch für Ladenbesitzer stellten Land und Bund finanzielle Hilfen zur Verfügung, so die Richter.

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