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Lohn-Nachschlag für Bäcker-Azubis
© NGG
Mini-Löhne besonders im Lebensmittelhandwerk und Gastgewerbe verbreitet
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Lohn-Nachschlag für Bäcker-Azubis

Bäcker-Azubis haben offenbar Anspruch auf einen Lohn-Nachschlag. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG hingewiesen. 150 Azubis, die bislang nicht nach Tarifvertrag bezahlt wurden, können bis zu 650 Euro nachträglich bekommen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 18.07.2019 10:56

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Der Grund für den Lohnnachschlag: Die Ausbildungsvergütung in der Branche sei gestiegen - und zwar rückwirkend ab September 2018. Laut NGG hat das Bundesarbeitsministerium die Tarifvergütung für Azubis im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt.

Das bedeutet: Die tarifliche Bezahlung gilt auch für Betriebe ohne Tarifbindung. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr könne das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen, so NGG Geschäftsführer Manfred Sträter.

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