Lohn-Nachschlag für Bäcker-Azubis

Bäcker-Azubis haben offenbar Anspruch auf einen Lohn-Nachschlag. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG hingewiesen. 150 Azubis, die bislang nicht nach Tarifvertrag bezahlt wurden, können bis zu 650 Euro nachträglich bekommen.

© NGG

Der Grund für den Lohnnachschlag: Die Ausbildungsvergütung in der Branche sei gestiegen - und zwar rückwirkend ab September 2018. Laut NGG hat das Bundesarbeitsministerium die Tarifvergütung für Azubis im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt.

Das bedeutet: Die tarifliche Bezahlung gilt auch für Betriebe ohne Tarifbindung. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr könne das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen, so NGG Geschäftsführer Manfred Sträter.