Maskenpflicht in Dortmund bleibt vorerst bestehen

Die Maskenpflicht in Parks und auf bestimmten öffentlichen Wegen und in Fußgängerzonen in Dortmund bleibt bis zum 21. Juni bestehen. 

© Symbolbild / Canva

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen will die Stadt Dortmund erst dann über eine weitere Vorgehensweise entschieden. Demnach gilt nach wie vor, dass in fünf großen Parkanlagen, am Phoenix See sowie auf den Haupteinkaufsstraßen Westen - und Ostenhellweg und in den Fußgängerzonen der Stadtteile weiterhin eine Mundschutz getragen werden muss. Das Liegen auf den Rasenflächen ist jedoch auch ohne Mundschutz erlaubt.

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