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Mindestkurzarbeitergeld für Beschäftigte im Gastgewerbe
© Symbolbild / Canva
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Mindestkurzarbeitergeld für Beschäftigte im Gastgewerbe

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen AfA fordert ein Mindest-Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im Gastgewerbe. Allein 11.000 Beschäftigte in der Gastronomie in unserer Stadt würden davon profitieren, rechnet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vor. Ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro würde allen Betroffenen helfen, die brutto weniger als 3.000 Euro verdienen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.04.2021 04:35

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Situation weiter verschlechtert

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Ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro würde allen Betroffenen helfen, die Brutto weniger als 3.000 Euro verdienen und unter die 60-Prozent-Regel fallen. Der erneute verlängerte Lockdown hätte die Arbeitssituation der Beschäftigten im Einzelhandel oder in der Gastronomie und Hotellerie weiter verschlechtert, so die AfA. Ohne ein sofortiges Mindest-Kurzarbeitergeld würden viele von ihnen in die Grundsicherung gedrängt.

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