Mintrop droht maximal eine Anklage wegen "Beihilfe"

Der Chef des Dortmunder Klinikums Rudolf Mintrop wird maximal wegen "Beihilfe durch Unterlassen" im Fall des Serienmörders Nils H. angeklagt. Das erklärte das Landgericht Oldenburg in einer Pressemitteilung.

Beihilfe statt Totschlag

Mintrop war langjähriger Geschäftsführer der Krankenhäuser Oldenburg und Delmenhorst, als der ehemalige Krankenpfleger Nils H. dort zahlreiche Patienten ermordet hat. Högel war deshalb wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Mintrop und weiteren Verantwortlichen der Krankenhäuser Totschlag durch Unterlassen in 63 Fällen vor. Dem schließt sich das Landgericht allerdings nicht an.

Das Landgericht Oldenburg hat eine vorläufige rechtliche Einschätzung abgegeben. Demnach will die Schwurgerichtskammer - sollte es überhaupt zur Anklage kommen - allenfalls eine Anklage wegen "Beihilfe durch Unterlassen" zulassen. Die Kammer argumentiert, dass es keinen hinreichenden Verdacht auf "täterschaftliches Handeln" gäbe. Außerdem sei bei den Angeklagten kein Täterwille zu erkennen. Ein Täter, heißt es, müsse die Taten "als eigene" wollen. Das sei bei Mintrop und seinen Kollegen nicht Fall. Sie hätten nicht gewusst, wann und gegen wen Nils H. handeln würde.

Anklage in drei statt 63 Fällen

Außerdem will die Kammer eine mögliche Anklage nur in drei Fällen zulassen, nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert in 63 Fällen. "Untätigkeit" könne nur unter einer besonderen Voraussetzung bestraft werden, nämlich, wenn der Nichthandelnde auch die Verantwortung zum Handeln trage, heißt es. Zum Beispiel, wenn er eine Schutzpflicht gegenüber dem Opfer habe. Das sei bei den drei Patienten in Oldenburg der Fall gewesen. Diese Opfer hätten im direkten Behandlungsverhältnis zu den Angeklagten gestanden. Bei den 60 Patienten in Delmenhorst fehle dagegen das "Obhutsverhältnis".

Bis Ende Januar können sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch mal zur Einschätzung des Landgerichts Oldenburg äußern. Dann will die Schwurgerichtskammer Oldenburg entscheiden, ob sie die Anklage zulässt.