Mordprozess Nicole-Denise Schalla: Befangenheitsantrag abgewiesen

Der Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla geht wie geplant am Dortmunder Landgericht weiter.

Der Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen die Richter wurde abgewiesen. Vor einem möglichen Urteil wird aber noch ein medizinischer Sachverständiger eingeschaltet, der die Hände von Ralf H. untersuchen soll.

Der Angeklagte behauptet, schon Ende der 1970er-Jahre an beiden Daumen operiert worden zu sein. Seitdem habe er kaum noch Kraft in den Fingern und sei daher gar nicht in der Lage, einen Menschen zu erwürgen.

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Alte medizinische Unterlagen oder Röntgenbilder nicht vorhanden

Da alte medizinische Unterlagen oder Röntgenbilder nicht mehr vorhanden sind, dürfte es jedem Gutachter schwerfallen, aus dem heutigen Zustand Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der Ermordung von Nicole-Denise Schalla zu ziehen. Weil für die Erstellung des Gutachtens mehrere Wochen veranschlagt werden, wird das Urteil wohl nicht vor September fallen.

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