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Mouhamed: Prozess nach Polizeischüssen in Dortmund gestartet
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Mouhamed: Prozess nach Polizeischüssen in Dortmund gestartet

Im August vergangenen Jahres wurde der 16-jährige Flüchtling Mouhamed durch Polizeischüsse getötet. Heute (19.12.) hat am Dortmunder Landgericht der Prozess gegen zwei Polizistinnen und drei Polizisten begonnen.

Veröffentlicht: Dienstag, 19.12.2023 15:37

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Staatsanwaltschaft Dortmund hat die Anklage verlesen

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Heute war Prozessauftakt bei uns in Dortmund im Fall der tödlichen Polizeischüsse auf den 16-jährigen Flüchtling Mouhamed. Nach nur 25 Minuten wer der erste Verhandlungstag schon wieder vorbei. Etwa zehn Minuten lang hatte Oberstaatsanwalt Karsten Dombert vorgelesen, wie es im August 2022 zum Tod des Senegalesen in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Nordstadt in Dortmund gekommen war.

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Dortmund: Todesschütze lässt seinen Anwalt sprechen

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Im Detail schilderte der Oberstaatsanwalt, wie Mouhamed sich selbst ein Messer an den Bauch gehalten hat, wie ohne Androhung erst mit Reizgas, dann mit Taser und schließlich mit einer Maschinenpistole auf ihn geschossen wurde. Eine von fünf Kugeln traf den Teenager im Gesicht. Der Schütze und zwei weitere Polizisten, sowie zwei Polizistinnen schienen konzentriert zuzuhören. In ihren Gesichtern gab es jedoch keine Regung. Zum Schluss erklärte der Anwalt des Todesschützen, dass sein Mandant die Situation als bedrohlich empfunden und deshalb geschossen habe. Es sei jedoch nicht auf die Hautfarbe angekommen.

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Großes Medieninteresse am Landgericht Dortmund

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Der Gerichtssaal in Dortmund war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Medienaufgebot hat es seit dem Attentat auf den Bus von Borussia Dortmund nicht mehr gegeben: Zeitung, Radio, Fernsehen, Online-Medien – da waren über 50 Journalisten, Kameraleute und Fotografen. Auf den Bänken war es so eng, dass man kaum mitschreiben konnte.

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Elf Verhandlungstage bis April am Landgericht Dortmund

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Sollte der Schütze wegen Totschlags am Landgericht Dortmund verurteilt werden, könnte er für fünf bis 15 Jahre ins Gefängnis. Die anderen Polizistinnen und Polizisten könnten wegen gefährlicher Körperverletzung sechs Monate auf Bewährung bekommen. Alles ab einem Jahr bedeutet das berufliche Aus und somit den Verlust des Beamtenstatus, inklusiver aller Ansprüche, die man sich bis dahin erworben hat.

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